Gemäß
Statut des Steirischen Blasmusikverbandes
ist die Bezirksorganisation bzw. die
Bezirksleitung ein Organ des Landesverbandes ("Steirischer
Blasmusikverband").
Die Bezirksleitung
wird von der Bezirksgeneralversammlung unter Vorsitz eines
Landesvorstandsmitgliedes auf die Dauer von 3 Jahre gewählt. Stimmberechtigt
sind je zwei Delegierte der Mitgliedskapellen. Die Zusammensetzung der
Bezirksleitung besteht in der Regel aus folgenden Funktionären:
a) Bezirksobmann (ein oder zwei Stv.)
b) Bezirkskapellmeister (ein oder zwei Stv.)
c) Bezirksjugendreferent (ein Stv.)
d) Bezirksstabführer (ein Stv.)
e) Bezirksschriftführer (ein Stv.)
f) EDV- und Statistikreferent
g) Bezirksfinanzreferent (ein Stv.)
h) Medienreferent
i) Beiräte ohne Geschäftsbereich
Das
Verbandsstatut regelt
auch die Aufgaben der Bezirksleitung:
a) die Abhaltung von Bezirksmusikfesten,
b) die Durchführung von Konzert- und Marschmusikwertungen,
c) die Durchführung von Schulungen und Seminaren,
d) die Durchführung von Seminaren und Prüfungen für die Erlangung der
Jungmusikerleistungsabzeichen in Absprache mit dem Landesjugendreferenten,
e) die Antragsstellungen auf Verleihung von Auszeichnungen,
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Bezirksebene,
g) die Weiterleitung von Ansuchen der Mitgliedskapellen um Subventionen bzw.
Förderungsbeiträge durch das Land Steiermark,
h) die Hilfestellung der Kapellen in musikalischen Fragen
i) die Durchführung von Arbeitssitzungen
Der
Steirische Blasmusikverband definiert sich
gemäß
Leitbild als
überregionale und überparteiliche, gemeinnützig arbeitende Organisation für
Musikerinnen und Musiker in der Steiermark.
Wesentliche Elemente des Leitbildes sind weiters:
- die Förderung des Blasmusikwesen (Weiterentwicklung, Etablierung in der
Gesellschaft)
- Generationen, Geschlechter übergreifend bzw. verbindend zu wirken
- Strukturen für musikalische Aus- u. Weiterbildung (für Jugend und Erwachsene)
anzubieten
- Jugendförderung (sinnvolle Freizeitgestaltung)
- Tradition und Moderne verbinden (Tradition stärken u. weiterentwickeln, Neues
fördern u. unterstützen)
- Öffentlichkeitsarbeit (positives Erscheinungsbild der Blasmusik)
- eigene Weiterbildung (Funktionäre)
- Hilfestellung für die örtlichen Blasmusiken
Ziele: Die Bezirksleitung
versteht sich als Serviceorganisation, vertritt die Interessen der
Mitgliedskapellen und ist somit Bindeglied zwischen Dachorganisation
(Landesverband) und den Mitgliedskapellen des
Landesverbandes im Bezirk.
Aufgaben sind neben Verwaltungsaufgaben
- die musikalische Förderung in allen Richtungen,
- insbesondere Jugendarbeit bzw. Nachwuchspflege,
- Gesellschaftliche Förderung,
- Öffentlichkeitsarbeit (Vertretung nach Außen)
Spezielle Servicebereiche sind:
· Ansuchen für eine Auszeichnungen durch den
Blasmusikverband
-
Verleihungsbestimmungen beachten
- Antragsformular mit
BMV (Blasmusikverwaltungs-Software) erstellen
und fünf Wochen vor Verleihungstermin an Bezirksobmann senden (E-Mail
an Bezirksobmann)
· Subventionsansuchen (Ansuchen um Gewährung einer Subvention für Blasmusik)
-
Richtlinien "Gewährung von Förderungen im
Bereich Blasmusik" des
Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 -
Kultur beachten
- Antragsformular ausfüllen [Antrag
2010, Word-Datei] [Antrag 2011 wird zeitgerecht erscheinen]
- Antrag fristgerecht (15. Jänner) an den Bezirksobmann
senden
- Förderung: die Förderung der Steiermärkischen
Landesregierung wird nach einem Verteilungsmodell ("Fördermodell")
des St.B.V. vergeben; das Gewichtungsmodell sieht u.a. die Vergabe von Bezirkspunkten
vor;
für das Subventionsansuchen 2011 werden die
Bezirkspunkte des MB Graz-Süd gemäß dem bei der Jahreshauptversammlung 2010
vorgestellten Schemas vergeben
Bezirkspunkte 2010 (pdf)

- Verwendungsnachweise vorlegen: die
Förderungsvereinbarung fordert die Vorlage von Verwendungsnachweisen, siehe
diesbezügliches
Merkblatt;
gemäß Absprache zwischen
Landesverband und den zuständigen Stellen im Referat A9 der Landesregierung
reicht als Einnahmen- und Ausgabenaufstellung im Normalfall die erste Seite des
Jahresberichtes
· Mitgliederverwaltung (BMV)
· Hilfestellung aller Art für Mitgliedskapellen
· Funktionärsschulungen
- Jugendreferententagung
- Stabführerlehrgang
- EDV-Referententagung
· (J)MLA-Prüfungsvorbereitungslehrgang und Prüfungstermin
· Anmeldung zur Leistungsprüfung (Juniorleistungsabzeichen,
Jungmusikerleistungsabzeichen, Erwachsenenabzeichen)
Anmeldungsformular aus
BMV ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht
an Bezirksjugendreferenten/in senden
· gemeinsames Marschbuch
Der Musikbezirk Graz-Süd führt eine Liste von
gemeinsamen Musikstücken für gemeinsames
Spiel, z.B. Monsterkonzert.
Liste per 26.2.2007: