Willkommen auf der Homepage der Bezirksleitung Graz-Süd (St.B.V.)                                                    

Home
Service/Infos
Bezirksleitung
Mitgliedskapellen
Termine
Berichte/Chronik
Fotoalbum
BMV (EDV)
Links
Kontakt
Impressum

unterstützt von:

Service und Informationen

die Bezirksleitung, Organ des Landesverbandes "gemeinsames Bezirksmarschbuch" (Liste v. 26.2.2007)
Wahl und Zusammensetzung der Bezirksleitung      
Aufgaben der Bezirksleitung      
Leitbild  
Ziele und Aufgaben der Bezirksleitung  

spezielle Servicebereiche der Bezirksleitung
   Auszeichnungsansuchen
  
Subventionsansuchen Abgabetermin 15.1.2011

sonstige Informationen
  
Information der Landessanitätsdirektion betreffend Veranstaltungen
   Tipps und Hinweise des Landespressereferenten

Gemäß Statut des Steirischen Blasmusikverbandes ist die Bezirksorganisation bzw. die Bezirksleitung ein Organ des Landesverbandes ("Steirischer Blasmusikverband").

Die Bezirksleitung wird von der Bezirksgeneralversammlung unter Vorsitz eines Landesvorstandsmitgliedes auf die Dauer von 3 Jahre gewählt. Stimmberechtigt sind je zwei Delegierte der Mitgliedskapellen. Die Zusammensetzung der Bezirksleitung besteht in der Regel aus folgenden Funktionären:
a) Bezirksobmann (ein oder zwei Stv.)
b) Bezirkskapellmeister (ein oder zwei Stv.)
c) Bezirksjugendreferent (ein Stv.)
d) Bezirksstabführer (ein Stv.)
e) Bezirksschriftführer (ein Stv.)
f) EDV- und Statistikreferent
g) Bezirksfinanzreferent (ein Stv.)
h) Medienreferent
i) Beiräte ohne Geschäftsbereich

Das Verbandsstatut regelt auch die Aufgaben der Bezirksleitung:
a) die Abhaltung von Bezirksmusikfesten,
b) die Durchführung von Konzert- und Marschmusikwertungen,
c) die Durchführung von Schulungen und Seminaren,
d) die Durchführung von Seminaren und Prüfungen für die Erlangung der Jungmusikerleistungsabzeichen in Absprache mit dem Landesjugendreferenten,
e) die Antragsstellungen auf Verleihung von Auszeichnungen,
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Bezirksebene,
g) die Weiterleitung von Ansuchen der Mitgliedskapellen um Subventionen bzw. Förderungsbeiträge durch das Land Steiermark,
h) die Hilfestellung der Kapellen in musikalischen Fragen
i) die Durchführung von Arbeitssitzungen

Der Steirische Blasmusikverband definiert sich gemäß Leitbild als überregionale und überparteiliche, gemeinnützig arbeitende Organisation für Musikerinnen und Musiker in der Steiermark.
Wesentliche Elemente des Leitbildes sind weiters:
- die Förderung des Blasmusikwesen (Weiterentwicklung, Etablierung in der Gesellschaft)
- Generationen, Geschlechter übergreifend bzw. verbindend zu wirken
- Strukturen für musikalische Aus- u. Weiterbildung (für Jugend und Erwachsene) anzubieten
- Jugendförderung (sinnvolle Freizeitgestaltung)
- Tradition und Moderne verbinden (Tradition stärken u. weiterentwickeln, Neues fördern u. unterstützen)
- Öffentlichkeitsarbeit (positives Erscheinungsbild der Blasmusik)
- eigene Weiterbildung (Funktionäre)
- Hilfestellung für die örtlichen Blasmusiken

Ziele: Die Bezirksleitung versteht sich als Serviceorganisation, vertritt die Interessen der Mitgliedskapellen und ist somit Bindeglied zwischen Dachorganisation (Landesverband) und den Mitgliedskapellen des Landesverbandes im Bezirk.
Aufgaben sind neben Verwaltungsaufgaben
- die musikalische Förderung in allen Richtungen,
- insbesondere Jugendarbeit bzw. Nachwuchspflege,
- Gesellschaftliche Förderung,
- Öffentlichkeitsarbeit (Vertretung nach Außen)

Spezielle Servicebereiche sind:

· Ansuchen für eine Auszeichnungen durch den Blasmusikverband
    - Verleihungsbestimmungen beachten
    - Antragsformular mit BMV (Blasmusikverwaltungs-Software) erstellen und fünf Wochen vor Verleihungstermin an Bezirksobmann senden (E-Mail an Bezirksobmann)

· Subventionsansuchen (Ansuchen um Gewährung einer Subvention für Blasmusik)
    - Richtlinien "Gewährung von Förderungen im Bereich Blasmusik" des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 - Kultur beachten
    - Antragsformular ausfüllen [Antrag 2010, Word-Datei] [Antrag 2011 wird zeitgerecht erscheinen]
    - Antrag fristgerecht (15. Jänner) an den Bezirksobmann senden
    - Förderung: die Förderung der Steiermärkischen Landesregierung wird nach einem Verteilungsmodell ("Fördermodell") des St.B.V. vergeben; das Gewichtungsmodell sieht u.a. die Vergabe von Bezirkspunkten vor;
     für das Subventionsansuchen 2011 werden die Bezirkspunkte des MB Graz-Süd gemäß dem bei der Jahreshauptversammlung 2010 vorgestellten Schemas vergeben
     Bezirkspunkte 2010 (pdf)
     - Verwendungsnachweise vorlegen: die Förderungsvereinbarung fordert die Vorlage von Verwendungsnachweisen, siehe diesbezügliches Merkblatt;
        gemäß Absprache zwischen Landesverband und den zuständigen Stellen im Referat A9 der Landesregierung reicht als Einnahmen- und Ausgabenaufstellung im Normalfall die erste Seite des Jahresberichtes

· Mitgliederverwaltung (BMV)

· Hilfestellung aller Art für Mitgliedskapellen

· Funktionärsschulungen
     - Jugendreferententagung
     - Stabführerlehrgang
     - EDV-Referententagung

· (J)MLA-Prüfungsvorbereitungslehrgang und Prüfungstermin

· Anmeldung zur Leistungsprüfung (Juniorleistungsabzeichen, Jungmusikerleistungsabzeichen, Erwachsenenabzeichen)
Anmeldungsformular aus BMV ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht an Bezirksjugendreferenten/in senden

 

· gemeinsames Marschbuch
Der Musikbezirk Graz-Süd führt eine Liste von gemeinsamen Musikstücken für gemeinsames Spiel, z.B. Monsterkonzert.
Liste per 26.2.2007:

47ger Regimentsmarsch Mein Heimatland
Standschützen Marsch Freundschaftsmarsch
Castaldo Marsch Unter dem Doppeladler
Bozner Bergsteiger Neapel Marsch
Slavonicka Polka Gute Freunde Polka
Freunde heute feiern wir  

Bei Fragen bitte direkt mit dem Bezirkskapellmeister in Verbindung setzen

· SONSTIGE INFORMATIONEN

Information der Landessanitätsdirektion betreffend Veranstaltungen vom 29. Juni 2009:
Das Land Steiermark, Fachabteilung 8B (Gesundheitswesen/Sanitätsdirektion) verteilte am 29.6.2009 folgende Information an die steirischen Gemeinden  
ANFORDERUNGEN an ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u.dgl.

Tipps und Hinweise des Landespressereferenten